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Vertragsbestandteile
Grundsätzliche Regeln für Athleten und Manager beim Internationalen Hochsprungmeeting in Viersen
Dopingkontrollen Dopingkontrollen finden bei allen Veranstaltungen statt. Bei Verweigerung oder einem positiven Testergebnis erfolgt keine Auszahlung von Startgeld, Prämien und Reisekosten. Bereits ausgezahlte Beträge sind zurück zu zahlen. Der Organisator kann die Vorlage des Dopingkontrollpaß erbitten. Bei Nichtvorlage oder keinen eingetragenen Kontrollen kann ein Startausschluß erfolgen. Auszahlungen Auszahlungen erfolgen grundsätzlich durch Banküberweisung. Sie erfolgen erst nach entsprechender Rechnungsstellung des Athleten bzw. dessen autorisierten Manager Barauszahlungen müssen vorab vereinbart werden. Reisekosten Reisekostenübernahmen oder -erstattungen werden vom Organisator festgelegt und sind mit diesem frühzeitig zu vereinbaren. Begleitpersonen Begleitpersonen die Unterkunft, Verpflegung oder Reisemittel beanspruchen, benötigen die Zustimmung des Organisators. Keine Leistung Keine Leistung durch zwei Fehlstarts, drei Fehlversuche (ohne Leistung) sowie frühzeitiges Ausscheiden bei den Läufen haben Abzüge von 50 % des Startgeldes zur Folge. Steuerabzüge Steuerabzüge erfolgen bei allen ausländischen bzw. beschränkt steuerpflichtigen Teilnehmern entsprechend dem geltenden Deutschen Steuerrecht nach § 50 a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Steuersatz beträgt zur Zeit bei folgenden Brutto-Beträgen: Bis 250 Euro 0% Über 250 Euro 10 % der Brutto Einnahmen Über 500 Euro bis 1000 Euro 15 % der Brutto Einnahmen Über 1000 Euro 20 % der Brutto Einnahmen Zuzüglich werden von diesen Beträgen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag abgezogen. Der Brutto-Betrag wird aus der Gesamtsumme aller zu leistenden Zahlungen und allen erbrachten Sachleistungen (Reisekosten, Hotel und Verpflegung) berechnet. Der Veranstalter stellt hierfür eine entsprechende Bescheinigung aus, so daß die in Deutschland gezahlte Steuer bei der Steuererklärung im Heimatland als bereits gezahlt angerechnet werden kann. Deutschen Staatsbürgern ist bekannt, daß sie ihre Einkünfte selbst versteuern müssen. Bei entsprechender Rechnungsstellung kann die Umsatzsteuer ausgezahlt werden. In Ausnahmefällen kann eine Nettoverrechnung erfolgen. Abzüge und Rückzahlungen Abzüge und Rückzahlungen von bereits ausgezahlten Geldern auf der Grundlage der vorstehenden Regelungen haben noch am Veranstaltungsort zu erfolgen. Nicht zurückgezahlte Beträge können bei anderen Veranstaltungen abgezogen werden. Werberichtlinien Jeder Athlet, der gegen die IAAF advertising rules and regulations" verstößt, muß mit Sanktionen der IAAF rechnen, wie z.B. einer Sperre, einer finanziellen Strafe oder der Einbehaltung von Zahlungen bei einer Veranstaltung (Artikel 12.5). Sofern nicht anders geregelt, gelten die IAAF regulations governing the conduct of business in international invitation meetings" und die "Working Guidelines", vereinbart zwischen Euro Meetings und der IAAR. Haftung Vom Veranstalter bzw. Ausrichter wird jede Haftung ausgeschlossen. Der Athlet muss sich und seine Wertgegenstände selbst versichern. Dem Veranstalter bzw. dem Ausrichter des Internationalen Hochsprungmeetings in Viersen gegenüber besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung weder bei Verletzung, Beschädigung von Sachgegenständen noch bei Diebstahl. |
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